20. Juli 2010
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) untere 25 Jahren in einem Betrieb.
Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Voraussetzung für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist jedoch das Bestehen eines Betriebsrates.
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