Max Bögl

Wichtige Information

AUSBILDUNG 2012: BEWERBUNGSFRIST ABGELAUFEN 

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) untere 25 Jahren in einem Betrieb.

Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Voraussetzung für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist jedoch das Bestehen eines Betriebsrates.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen. Zu den Aufgaben zählen:
  • Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
  • Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder dem Personalbüro (speziell zu Ausbildung, Übernahme)
  • Überwachung von Gesetzen, Vorschriften usw.
  • Anregung der Auszubildenden an Betriebsrat/Personalbüro herantragen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen. Zu den Rechten zählen:
  • Teilnahme an Betriebs- bwz. Personalsitzungen
  • Teilnahme und Besprechung zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Abhalten von Sprechstunden